Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im Folgenden „AGB“)
für Seminare, Coachings und Trauerreisen für Witwen
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
(im Folgenden „AGB“)
für Seminare, Coachings und Trauerreisen für Witwen
Inhaberin: Almut Sievers
Adresse: Auf der Pehle 46, 50321 Brühl
E-Mail: almut@witwencoaching.de
Internet: www.witwencoaching.de
§ 1 Geltungsbereich, Vertragstyp, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Almut Sievers (im Folgenden „Veranstalterin“) über die Teilnahme an Seminaren, Coachings und ein- oder mehrtägigen Trauerreisen (im Folgenden „Veranstaltungen“)
(2) Vertragspartnerin ist die sich für eine Veranstaltung anmeldende Frau (im Folgenden „Teilnehmerin“). Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin diese AGB an.
(3) Die Trauerreisen sind keine Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Die Veranstalterin schuldet die Dienstleistung der Durchführung des jeweils von der Teilnehmerin gebuchten Seminarprogramms (Dienstvertrag). Im Falle von Trauerreisen bucht die Teilnehmerin die Übernachtung und Verpflegung selbstständig direkt beim Beherbergungsbetrieb (im Folgenden „Hotel“). Die Veranstalterin vermittelt lediglich Hotelkontingente; für Hotelleistungen gelten ausschließlich die AGB des Hotels.
(4) „Trauerreise“ meint ein mehrtägiges Seminar mit Übernachtung, das Trauerarbeit, Körperübungen, Meditation, Gespräche und Naturerfahrung verbindet. Das konkrete Programm ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnahmevoraussetzungen
(1) (a) Die Darstellung der Veranstaltungen und Leistungen der Veranstalterin auf ihrer Website oder in ihrer Werbung (z.B. Flyer, Annoncen, Werbung in den sozialen Medien) ist kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung an Interessierte, ein Angebot an die Veranstalterin abzugeben und sich für die jeweilige Veranstaltung anzumelden.
(b) Die Anmeldung kann auf drei Wegen erfolgen:
(i) Digital: Durch eine Buchung der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Veranstalterin die Anmeldung per E-Mail bestätigt.
(ii) Buchungsformular auf der Webseite: Durch Absendung des ausgefüllten Anmeldeformulars. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Veranstalterin die Anmeldung per E-Mail bestätigt.
(iii) Persönlich: Durch Unterzeichnung eines Anmeldeformulars im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit der Veranstalterin. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn die Veranstalterin das von der Teilnehmerin unterzeichnete Anmeldeformular gegenzeichnet.
(2) Durch die Bestätigung der Veranstalterin jeweils per E-Mail (bei digitaler Anmeldung der Teilnehmerin und/oder durch Buchungsformular auf der Webseite) bzw. durch Gegenzeichnung der Veranstalterin des von der Teilnehmerin unterzeichneten Formulars (bei persönlicher Anmeldung) kommt der Vertrag zwischen Teilnehmerin und Veranstalterin rechtsverbindlich zustande. Die Teilnehmer erhält sodann eine Rechnung über die Teilnahmegebühr.
(3) Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen (digital: Zugang der E-Mail oder Zugang des ausgefüllten Buchungsformulars auf der Webseite / persönlich: Unterzeichnung) vergeben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(4) Kein Widerrufsrecht: Für die Teilnahme an den Veranstaltungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt. Dies gilt für beide Vertragsschlusswege (digital, Buchungsformular auf der Webseite und persönlich).
(5) Die Teilnahme setzt eine grundsätzlich stabile psychische und physische Verfassung voraus. Die Veranstaltungen sind keine Psychotherapie, kein Heilverfahren und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Die Veranstalterin behält sich vor, eine Anmeldung abzulehnen, wenn im Vorfeld erkennbar wird, dass die Teilnahme die Gruppe oder den Ablauf erheblich beeinträchtigen oder ein gesundheitliches Risiko für die Teilnehmerin oder Dritte begründen würde.
(6) Bei körperlichen Einschränkungen, Verletzungen, chronischen Schmerzen, Schwangerschaft oder anderen gesundheitlichen Besonderheiten wird die Teilnehmerin dringend gebeten, vor der Anmeldung ärztlichen Rat einzuholen und die Seminarleiterin vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder mündlich zu informieren. Die Seminarleiterin ist keine Ärztin oder Physiotherapeutin; ihre Anleitungen sind Angebote, keine Anordnungen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Maßgeblich ist der Eingang des Betrags auf dem Konto der Veranstalterin.
(2) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung (Textform genügt) vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben oder Schadensersatz zu verlangen.
(3) In der Teilnahmegebühr enthalten sind die im Programm ausgewiesenen Seminarleistungen (Raumnutzung, Seminarleitung, Materialien). Nicht enthalten sind insbesondere (aber nicht abschließend): An- und Abreise, Übernachtung, Verpflegung im Hotel, persönliche Ausgaben, Versicherungen.
(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, die Teilnahmegebühr bei neu angebotenen Veranstaltungen anzupassen. Für bereits bestätigte Anmeldungen gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.
§ 4 Rücktritt der Teilnehmerin (Stornierung)
(1) Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail, Brief). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Veranstalterin.
(2) Tritt die Teilnehmerin zurück, kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese bemisst sich nach folgender Staffelung, wobei der Teilnehmerin der Nachweis gestattet ist, dass der Veranstalterin ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
– bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 50 € Bearbeitungspauschale;
– 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Teilnahmegebühr;
– 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der Teilnahmegebühr;
– weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % der Teilnahmegebühr.
(3) Die Teilnehmerin kann jederzeit eine Ersatzteilnehmerin stellen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen nach § 2 Abs. 4 und 5 erfüllt. Die Veranstalterin prüft die Eignung innerhalb von 5 Werktagen. Bei Annahme der Ersatzteilnehmerin erlischt der Entschädigungsanspruch; ein Bearbeitungsentgelt von 50 € bleibt davon unberührt.
(4) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
§ 5 Absage, Änderung, Verlegung oder Abbruch durch die Veranstalterin
(1) Die Veranstalterin kann die Veranstaltung absagen, wenn:
a) die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht wird (Absage spätestens 14 Tage vor Beginn);
b) die Seminarleiterin erkrankt und kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann;
c) höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemien (z.B. Corona), Unfall oder andere unvorhersehbare, nicht beherrschbare Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
(2) Verlegung auf Ersatztermin: Statt abzusagen, ist die Veranstalterin bei Vorliegen der Gründe nach Abs. 1 lit. b) und c) (Krankheit der Seminarleiterin, höhere Gewalt) berechtigt, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verlegen. Die Veranstalterin teilt der Teilnehmerin den Ersatztermin unverzüglich in Textform mit. Die Teilnehmerin kann der Verlegung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Erklärt die Teilnehmerin keinen Widerspruch innerhalb der vorgenannten Frist, gilt der Ersatztermin als angenommen. Bei fristgemäßem Widerspruch gilt die Veranstaltung als abgesagt; es gilt Abs. 3.
(3) Bei Absage durch die Veranstalterin (einschließlich Absage nach Widerspruch gegen Verlegung nach Abs. 2) werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin – insbesondere (aber nicht abschließend) Ersatz von Reisekosten, Hotelkosten, Verdienstausfall oder sonstigen Aufwendungen – bestehen nicht, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin.
(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, das Programm, den Ablauf, den Veranstaltungsort (innerhalb derselben Region) oder die Seminarleiterin (durch gleichwertig qualifizierte Person) zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Ein Rücktrittsrecht der Teilnehmerin besteht nur, wenn die Änderung den Gesamtcharakter wesentlich beeinträchtigt; in diesem Fall gilt § 4 entsprechend.
(5) Die Veranstalterin kann eine Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn ihr Verhalten den Gruppenprozess nachhaltig stört, die Sicherheit anderer gefährdet oder sie gegen die Vertraulichkeitsregeln (§ 9) verstößt. Die Teilnehmerin erhält eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr für die nicht mehr wahrgenommenen Veranstaltungstage (tageweise Berechnung). Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
§ 6 Haftung
(1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und ihrer selbst.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; sie richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Für Körperübungen (Yoga, Meditation, Atemarbeit, Spaziergänge, sonstige Bewegungsangebote) gilt ergänzend:
a) Die Teilnahme an Körperübungen erfolgt in Eigenverantwortung. Die Seminarleiterin gibt Anleitungen; die Teilnehmerin entscheidet selbst, welche Übungen sie in welchem Umfang mitmacht.
b) Die Veranstalterin sorgt für die genutzten Räume, Matten, Hilfsmittel und die fachkundige Anleitung.
c) Die Teilnehmerin ist verpflichtet, ihre körperlichen Grenzen zu respektieren, Übungen nur im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten auszuführen und die Seminarleiterin vor Beginn über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Ein mitwirkendes Verschulden der Teilnehmerin (§ 254 BGB) – insbesondere Überschreitung eigener Grenzen, Nichtbeachtung ärztlicher Ratschläge oder Unterlassen der Information – mindert oder lässt die Verantwortlichkeit der Veranstalterin in angemessener Weise.
(5) Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Kleidung und Fahrzeuge übernimmt die Veranstalterin keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Haftung der Veranstalterin für Leistungen des Hotels (Übernachtung, Verpflegung, Wellness, Parken, etc.) ist ausgeschlossen. Die Veranstalterin vermittelt lediglich das Hotelkontingent; Vertragspartnerin für Hotelleistungen ist das Hotel.
§ 7 Gesundheitsangaben, Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Teilnehmerin wird gebeten, der Veranstalterin vor Veranstaltungsbeginn gesundheitlich relevante Informationen (akute psychische Krisen, schwere Erkrankungen, relevante Medikamenteneinnahme, körperliche Einschränkungen) mitzuteilen, soweit diese für die sichere Teilnahme relevant sein könnten. Die Mitteilung ist freiwillig; sie dient allein der Ermöglichung angemessener Unterstützung durch die Seminarleiterin.
(2) Gesundheitsangaben werden streng vertraulich behandelt, nur der Seminarleiterin zugänglich gemacht und nach Veranstaltungsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Alle persönlichen Inhalte, die während der Veranstaltung geteilt werden (Gespräche, Erfahrungen, Emotionen), unterliegen strikter Vertraulichkeit. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Veranstaltung bekannt werdenden persönlichen Daten und Erlebnisse Dritter Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht über das Veranstaltungsende hinaus fort.]
(4) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung berechtigt die Veranstalterin zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro Verstoß, wobei die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes unberührt bleibt. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 8 Datenschutz
Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerin ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Veranstalterin.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen, Urheberrechte der Veranstalterin
(1) Während der Veranstaltung können durch die Veranstalterin oder beauftragte Dritte Foto-, Video- und Audioaufnahmen angefertigt werden, sofern alle anwesenden Personen vorab schriftlich (Textform) eingewilligt haben.
(2) Die Einwilligung ist freiwillig, für jeden Aufnahmezweck gesondert zu erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. Es wird ein separates Einwilligungsformular vor Ort vorgehalten
(3) Ohne Einwilligung werden keine Aufnahmen der Teilnehmerin angefertigt oder veröffentlicht. Gruppenfotos, auf denen die Teilnehmerin erkennbar ist, werden nur mit deren Einwilligung genutzt.
(4) Die Teilnehmerin darf selbst keine Foto-, Video- oder Audioaufnahmen von anderen Teilnehmerinnen oder der Seminarleiterin anfertigen, es sei denn, alle Betroffenen stimmen ausdrücklich zu.
(5) Der Vortrag und die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe des Vortrags bzw. der Unterlagen bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung der Veranstalterin.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion der unwirksamen Klausel findet nicht statt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand:
a) Ist die Teilnehmerin Unternehmerin (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
b) Ist die Teilnehmerin Verbraucherin (§ 13 BGB), richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Textformerfordernis.
(5) Die Veranstalterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(6) Bei der Erstellung und Bearbeitung von Inhalten können KI-Systeme unterstützend eingesetzt werden. Sämtliche Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung von Almut Sievers inhaltlich geprüft und redaktionell freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Almut Sievers.
Stand: August 2026